Waldbrandgefahr im Baselbiet / Verbot entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern
03.05.11
Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft und das Amt für Wald beider Basel ordnen nach einer weiteren Lagebeurteilung folgende Massnahmen an:
Waldbrandgefahr im Baselbiet / Verbot entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern
Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat