Abmeldung / Wegzug
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Nach Möglichkeit sollten inländische Personen die Schriften persönlich am Schalter abholen. Wenn erwünscht, senden wir Ihnen diese nach.
Ausländische Personen müssen sich für die Abmeldung aus der Gemeinde unbedingt persönlich am Schalter melden.
Nötige Unterlagen
Ausländische Personen benötigen den Ausländerausweis.
Verfahren
Nach Erhalt Ihres E-Mails nehmen wir die Abmeldung vor und stellen Ihnen die Schriften per Post/Einschreiben an die neue Adresse zu, worauf Sie sich in der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden können.