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Inhalt

Schulrat

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Schulrates
  • Das Bildungsgesetz (SGS 640 Art. 69, 79-83, 901, 91)
  • Die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11 Art. 67-69)
  • Die Verordnung für die Schulleitung (SGS 647.12 Art. 20,31)

Aufgaben des Schulrates

  • "Brücke" zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
  • Anstellungsbehörde / Aufsicht Schulleitung (inkl. MAG)
  • Anstellungsbehörde Lehrperson mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung Schulprogramm
  • Gewährleistung Umsetzung Evaulationsergebnisse
  • Verantwortung für "Jokertage"
  • Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitung
  • Verfügung Schulausschluss SchülerInnen
  • Büssenverfügung
  • Recht, nach vorheriger Absprache den Unterricht zu besuchen

Kontakt

Schulrat
Nenzlingerweg 2
4203 Grellingen
t.platzer@schulegrellingen.ch

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