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Amtliche Wohnungsabnahmen

Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme durch die Gemeinde zu verlangen. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 4 Wochen vor dem Auszug bei der Gemeindeverwaltung telefonisch (061 741 17 17) zu beantragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.

  2. Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.

  3. Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.

  4. Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.


    Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde. Darüber hinaus Fr. 25.-- für jede angebrochene Viertelstunde.

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