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Parkkarten Mitarbeitende/Mitglieder

Mitglieder des Gemeinderats, von Behörden, Kommissionen oder Arbeitsgruppen können eine Parkkarte, sofern gewünscht, online beantragen. Nach Prüfung, resp. Bewilligung durch die Verwaltung kann die Parkkarte vom Antragsstellenden selbst ausgedruckt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe im Fahrzeug platziert sein und darf nur in Zusammenhang mit der Ausübung der politischen Aufgaben genutzt werden.

Mitarbeitende der Gemeinde und der Primarschule können eine Jahresparkkarte online bestellen und online bezahlen. Erst nach Prüfung resp. Bewilligung durch die Verwaltung wird der reservierte Betrag der Kredit- oder Postcard belastet. Danach kann die Parkkarte vom Mitarbeitenden selbst ausgedruckt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe im Fahrzeug platziert sein.

Parkreglement und Verordnung zum Parkreglement

Zugehörige Objekte

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