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Einwohnergemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist Teil eines politischen Systems, in welchem sich die Bürger durch diverse direktdemokratische Rechte an der Willensbildung des Gemeinwesens beteiligen können. Eine Entscheidbeteiligung der Bürger, die sich nicht auf Personal- oder Rechtssetzungsfragen beschränkt, sondern in allen wichtigen Belangen die Beteiligung an Sachfragen beinhaltet.

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Hier treffen die Stimmberechtigten alle wichtigen Entscheide. Die Einwohnergemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen und durch das Gemeindepräsidium geleitet. Eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet auf schriftliches Begehren von 320 Stimmberechtigten oder auf Anordnung des Regierungsrates statt.

Zur Einwohnergemeindeversammlung wird rund 10 Tage vor der Versammlung durch den Gemeinderat eingeladen.

Aus Datenschutzgründen muss auf die Veröffentlichung der Votenprotokolle auf der Webseite der Gemeinde verzichtet werden. Es sind nur die Beschlussprotokolle publiziert. Die Votenprotokolle können aber auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Ort

Gemäss Einladung.

Aufgaben

Die Aufgaben der Einwohnergemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle Schweizer/-innen mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister der Gemeinde Grellingen eingetragen sind.

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