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Baugesuche

Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung. In jedem Fall sind die geltenden Bestimmungen und Bauvorschriften einzuhalten.

Für ordentliche Bauten, für welche der Kanton Bewilligungsinstanz ist, sind die Gesuchsformulare des Kantons (Bauinspektorat) einzureichen:

Ordentliche Baugesuche https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/bauinspektorat/formulare/themen

Für Kleinbaugesuche, für welche der Gemeinderat Bewilligungsinstanz ist, kann hier das Gesuchsformular heruntergeladen werden:

Kleinbaugesuche https://www.grellingen.ch/online-schalter/41251/detail

Bei Bauten, für welche ein Kleinbaugesuch ausreicht, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Maximale Fläche von 12 m2
  • Maximale Höhe von 2.50 m
  • Freistehend

 

Laufende Baugesuche / Publikationen

Auf dieser Webseite des Kantons sind alle aktuellen Baugesuche (ohne Kleinbaugesuche) aufgeschaltet: https://bgauflage.bl.ch

Es ist während der Auflagefrist möglich, die Baugesuche im Detail einzusehen.

Die Baugesuche werden im Amtsblatt publiziert: https://www.baselland.ch/themen/a/amtsblatt

Unabhängig dieser Möglichkeiten werden nach wie vor die direkten Anstösser an ein geplantes Bauprojekt schriftlich informiert. Die physischen Baugesuchs-Unterlagen können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.