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Stille Wahl Wahlbüro

29. Juli 2025
Ersatzwahl für ein Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Legislaturperiode 2024-2028 vom 28. September 2025; Stille Wahl

Für die Ersatzwahl vom 28. September 2025 hat sich bis zur Meldefrist vom 28. Juli 2025, 12.00 Uhr, Herr Andreas Kunze gemeldet. Somit ist gemäss Gemeindeordnung § 6 die Voraussetzung für eine Stille Wahl gegeben. Die Erwahrungsinstanz ist der Gemeinderat.

Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass

Herr Andreas Kunze, geb. 1979, von Grellingen, neu

als Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2024-2028 als in Stiller Wahl gewählt ist.

Die Erwahrung der Wahl und der Widerruf der Urnenwahl vom 28. September 2025 erfolgen durch den Gemeinderat.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Wahl kann gemäss § 83 GPR innert einer Frist von 3 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Regierungsgebäude, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen.