Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrats für den Rest der Amtsperiode 2024 bis 2028 vom 30. November 2025; Stille Wahl
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrats hat sich als einzige Kandidatin Frau Jasmin Stegmüller innerhalb der Frist bis am 29. September 2025 gemeldet. Somit ist gemäss Gemeindeordnung § 6 die Voraussetzung für eine Stille Wahl gegeben. Die Erwahrungsinstanz ist der Gemeinderat.
Der Gemeinderat erklärt mit Beschluss vom 13.10.2025
Frau Jasmin Stegmüller, geb. 1979, von Grellingen BL, parteilos, neu
als Mitglied des Schulrats ab dem 1. November 2025 bis zum 30. Juni 2028
als in Stiller Wahl gewählt. Die Durchführung der Urnenwahl vom 30. November 2025 wird widerrufen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird der Gemeinderat die Wahl als endgültig zustande gekommen erwahren. (Gesetz über die politischen Rechte § 15 Abs. 3).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Wahl kann gemäss § 83 GPR innert einer Frist von 3 Tagen seit
Publikation dieser Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Regierungsgebäude, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen.
Der Gemeinderat