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Mietzinsbeiträge

Das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen regelt den Vollzug der Bestimmungen über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen und dient der Entlastung von Alleinerziehenden oder Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Es soll damit der Eintritt in die Sozialhilfe verhindert werden.

Mietzinsbeiträge werden gewährt, wenn die gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Leistungen Dritter nicht ausreichen. Mietzinsbeiträge können nur in selbstbewohnten und vertraglich geregelten Mietraum ausgerichtet werden.

Der maximale Mietzinsbeitrag beträgt 85% der Jahresnettomiete zuzüglich 20% als Nebenkoksten beziehungsweise der angemessenen Jahresnettomiete.

Beiträge müssen mit dem Gesuch um Mietzinsbeiträge beantragt werden.

 

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