Fundbüro / Verwertungsdienst
Wer eine Sache auf öffentlichem Grund mit einem Wert über CHF 10.00 gefunden hat, ist verpflichtet, diese beim Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft abzugeben und Fundanzeige zu erstatten.
Wer eine Sache auf öffentlichem Grund verloren hat, hat beim Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft den Verlust zu melden und Verlustanzeige zu erstatten.
Liste der Polizeiposten Kanton BL
Die Einwohnergemeinde Grellingen nimmt keine Fundgegenstände zur Aufbewahrung oder weiteren Verwertung entgegen. Für die Erfassung von Fundgegenständen und für die Verwertung derselben ist der Verwertungsdienst in Liestal zuständig.
Fundbüro und Verwertungsdienst
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 71 70
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link: